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Luftverkehrsabkommen (Tschechische R) · Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)

§ 10 Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)Direkter Transitverkehr

Artikel 10

In forceOfficial text

Passagiere, die das Gebiet eines Vertragschließenden Teiles durchfliegen, werden nur einer sehr vereinfachten Zollkontrolle unterzogen. Gepäck und Fracht im direkten Transitverkehr sind von Zöllen und anderen ähnlichen Abgaben befreit.

Amendment history
  • In Kraft seit 1993-01-01