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Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellschaft, · Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellschaft, ehemals Südbahn-Gesellschaft

§ 6 Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellschaft,Artikel 6

In forceOfficial text

Das Komitee der Obligationäre wird, sofern dies noch nicht geschehen ist, unverzüglich die notwendigen Veranlassungen treffen, daß die in Artikel 43 des Abkommens von Rom vom 29. März 1923 vorgesehenen Pfand- und Hypothekarrechte gelöscht werden, mit denen das Eisenbahnnetz mit seinem Zubehör sowie den dem vom betreffenden Staat betriebenen Netz zugehörenden Fahrbetriebsmitteln belastet ist.

Der Simultancharakter des Pfand- und Hypothekarrechtes wird für nichtig erklärt.