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Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische · Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische R)

§ 26 Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische Ratifizierung

Artikel 26

In forceOfficial text

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation.

(2) Es tritt am 14. Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

(3) Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt in Wien.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegel versehen.

Ausgefertigt in Prag, am 22. September 1962 in doppelter Urschrift, in deutscher und tschechoslowakischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.