KDV 1967 · Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967
§ 68 KDV 1967Zulassungsstichtag
Bremsanlagen
Sofern bei den jeweils angeführten Stichtagen für Genehmigung und erstmalige Zulassung nicht ausdrücklich anders geregelt, gilt der für die Genehmigung angeführte Stichtag für die Typengenehmigung und der für die erstmalige Zulassung angeführte Stichtag auch für die Einzelgenehmigung.
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- In Kraft seit 2010-04-28