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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr · Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Finnland)

§ 14 Luftverkehrsabkommen – FluglinienverkehrInkrafttreten

Artikel 14

In forceOfficial text

Dieses Abkommen tritt dreißig Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, am 4. Juni 1969 in doppelter Ausfertigung in englischer Sprache.