Grenzüberschreitender Gütertransport auf · Grenzüberschreitender Gütertransport auf der Straße (Belgien) § 8 Grenzüberschreitender Gütertransport auf In forceOfficial text – Den Unternehmern ist es gestattet, im Vertragsstaat Rückfrachten in den Heimatstaat mitzunehmen. ← Previous · § 7 Contents § 9 · Next →