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Luftfahrt - Abkommen über die Internatio · Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3

§ 4 Luftfahrt - Abkommen über die Internatio

In forceOfficial text

Artikel IV

(1) Dieses Protokoll tritt am dreißigsten Tag, nachdem es zwölf Staaten gemäß den Bestimmungen des Artikels III ohne Vorbehalt der Annahme unterzeichnet oder angenommen haben, in Kraft.

(2) Für jeden Staat, der danach gemäß Artikel III Partei dieses Protokolls wird, tritt es am Tag der Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Annahme oder der Annahme in Kraft.