Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Internationaler Straßenverkehr (Russisch · Internationaler Straßenverkehr (Russische Föderation)

§ 19 Internationaler Straßenverkehr (RussischArtikel 19

III. Allgemeine Bestimmungen römisch drei. Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.

Die Vorschriften und Fristen für den Austausch von Genehmigungsformularen sowie die Rückgabe benützter Genehmigungen werden zwischen den zuständigen Behörden der Vertragschließenden Teile einvernehmlich festgelegt.