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Internationaler Straßenverkehr (UdSSR) · Internationaler Straßenverkehr (UdSSR)

§ 23 Internationaler Straßenverkehr (UdSSR)Artikel 23

III. Allgemeine Bestimmungen römisch drei. Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 119/1979 ).

Die zuständigen Behörden der Vertragschließenden Teile werden miteinander Kontakt halten, um mit der Erfüllung dieses Abkommens verbundene Fragen zu erörtern und einen Erfahrungsaustausch zu pflegen.