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Übereinkommen über die Internationale Fe · Übereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation

§ 19 Übereinkommen über die Internationale Fe(Verschiedenes)

ARTIKEL XIX ARTIKEL römisch neunzehn

In forceOfficial text

a) Die Amts- und Arbeitssprachen der ITSO sind Englisch, Französisch und Spanisch.

b) Die Geschäftsordnung des geschäftsführenden Organs sieht vor, daß Abschriften aller ITSO-Dokumente auf Anforderung umgehend an alle Vertragsparteien verteilt werden,

c) Im Einklang mit Resolution 1721 (XVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen übermittelt das geschäftsführende Organ dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den in Betracht kommenden Spezialorganisationen einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit der ITSO zur Kenntnisnahme.

Amendment history
  • In Kraft seit 2010-11-30