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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr · Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Uganda)

§ 17 Luftverkehrsabkommen – FluglinienverkehrInkrafttreten

Artikel 17

In forceOfficial text

Diese (Anm.: richtig: Dieses) Abkommen tritt zu dem auf diplomatischem Wege festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

Zu URKUND dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Urschrift zu Entebbe am 26. November 1970 in englischer Sprache.