Luftverkehrsabkommen (Rumänien) · Luftverkehrsabkommen (Rumänien)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Rumänien)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK RUMÄNIEN
StF: BGBl. Nr. 660/1975
BGBl. Nr. 133/1986
BGBl. Nr. 77/1995
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien,
von dem Wunsche geleitet, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrt zu entwickeln und ein Abkommen zur Errichtung regelmäßiger Fluglinien zwischen ihren Staaten und darüber hinaus zu schließen, haben ihre Bevollmächtigten ernannt, welche folgendes vereinbart haben:
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18 am 29. Dezember 1975 in Kraft.