§ 42 Übereinkommen über die Internationale SeArtikel 42
Teil X Teil römisch zehn Ausschuß für technische Zusammenarbeit
Der Ausschuß für technische Zusammenarbeit besteht aus allen Mitgliedern.
Teil X Teil römisch zehn Ausschuß für technische Zusammenarbeit
Der Ausschuß für technische Zusammenarbeit besteht aus allen Mitgliedern.