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Übereinkommen über Straßenverkehrszeiche · Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen

§ 25 Übereinkommen über Straßenverkehrszeiche

ARTIKEL 25

In forceOfficial text

Die Fahrbahnmarkierungen (Straßenmarkierungen) werden, wenn es die zuständige Behörde für nötig erachtet, verwendet, um den Verkehr zu regeln oder die Verkehrsteilnehmer zu warnen oder zu leiten. Sie können entweder allein oder zusammen mit anderen Zeichen verwendet werden, um deren Bedeutung zu verstärken oder zu verdeutlichen.