Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiff · Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen

§ 25 Schiffahrt – Eintragung von BinnenschiffArtikel 25

In forceOfficial text

Nach dem 31. Dezember 1965 wird die Urschrift dieses Übereinkommens beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der allen in Artikel 16 Absätze 1 und 2 bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften übermittelt.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

GESCHEHEN zu Genf, am 25. Jänner 1965.