Betrieb von Amateurfunkstellen (Spanien) · Betrieb von Amateurfunkstellen (Spanien)
§ 0 Betrieb von Amateurfunkstellen (Spanien)
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Spaniens über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen
StF: BGBl. Nr. 374/1985
Die Durchführung des Notenwechsels erfolgte am 26. Dezember 1984 (Spanische Note) bzw. am 26. Juni 1985 (Einlangen der österreichischen Antwortnote im Spanischen Außenministerium); der Notenwechsel tritt daher nach seinem Absatz 4 am 26. Juli 1985 in Kraft.