Betrieb von Amateurfunkstellen · Betrieb von Amateurfunkstellen
§ 0 Betrieb von Amateurfunkstellen
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Chilenischen Regierung über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen
StF: BGBl. Nr. 320/1986
Die Durchführung des Notenwechsels erfolgte am 26. Mai 1986; der Notenwechsel tritt daher am 25. Juli 1986 in Kraft.