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Abkommen zwischen Österreich und Portuga · Abkommen zwischen Österreich und Portugal über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Portuga

In forceOfficial text

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK PORTUGAL ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE

StF: BGBl. Nr. 115/1987 (NR: GP XVI RV 700 AB 834 S. 126. BR: AB 3078 S. 471. )

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Portugal, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt, in dem Wunsche, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren Ländern und im Transit durch ihre Staatsgebiete zu regeln und zu fördern, sind wie folgt übereingekommen:

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 15 Abs. 1 vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 am 1. April 1987 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.