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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr · Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Indonesien)

§ 17 Luftverkehrsabkommen – FluglinienverkehrInkrafttreten

Artikel 17

In forceOfficial text

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragschließenden Parteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN am 19. März 1987 in Wien in englischer Sprache.