Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Luftverkehrsabkommen (Ägypten) · Luftverkehrsabkommen (Ägypten)

§ 11 Luftverkehrsabkommen (Ägypten)Direkter Transitverkehr

Artikel 11

In forceOfficial text

Fluggäste, Fracht und Post im direkten Transitverkehr durch das Hoheitsgebiet einer der Vertragschließenden Parteien, die den für diesen Zweck vorgesehenen Bereich des Flughafens nicht verlassen, unterliegen nur einer vereinfachten Kontrolle, ausgenommen im Hinblick auf Sicherheitsmaßnahmen gegen Gewalttaten und Luftpiraterie. Gepäck-, Fracht- und Postsendungen im direkten Transitverkehr sind von Zollgebühren und anderen ähnlichen Abgaben befreit.