Auflassung mehrerer Abschnitte von Bunde · Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol
§ 0 Auflassung mehrerer Abschnitte von Bunde
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol
StF: BGBl. Nr. 555/1992
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 420/1992 wird verordnet:
Refers to
- Auflassung mehrerer Abschnitte von Bunde Art. 4