§ 0 Vertrag zwischen Österreich und Niederla
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE ÜBER DIE BINNENSCHIFFAHRT
StF: BGBl. Nr. 714/1992 (NR: GP XVIII RV 507 VV S. 80. BR: AB 4340 S. 558. )
BGBl. III Nr. 32/2007 (NR: GP XXII RV 1112 AB 1126 S. 125. BR: AB 7415 S. 727. )
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE
IN DEM WUNSCH, die Beförderung von Personen und Gütern mit Binnenschiffen zu regeln,
IN DEM BESTREBEN, den beiderseitigen Binnenschiffsverkehr weiter zu entwickeln, und
IN DEM BEMÜHEN, dabei auch die beiderseitigen Interessen nach der Eröffnung des Main-Donau-Kanals zu berücksichtigen,
haben folgendes vereinbart:
Der Notenwechsel gemäß Art. 17 Abs. 2 erfolgte am 13. Jänner 1992 bzw. 22. Oktober 1992; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 2 mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Unterzeichnungsprotokoll wird genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
Refers to
- B-VG § 50
- Vertrag zwischen Österreich und Niederla Art. 17