§ 12 Vertrag zwischen Österreich und NiederlaArtikel 12
Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten im Falle des Königreiches der Niederlande nur für das Hoheitsgebiet des Reichs in Europa.
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- In Kraft seit 2007-04-01
Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten im Falle des Königreiches der Niederlande nur für das Hoheitsgebiet des Reichs in Europa.