Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

FPVO 1993 · Fertigpackungsverordnung

§ 15 FPVO 1993

Zweiter Abschnitt

In forceOfficial text

(1) Bei Sammelpackungen aus zwei oder mehr Einzelfertigpackungen gelten die im Anhang 3 aufgeführten Nennfüllmengen für jede Einzelfertigpackung.

(2) Bei Fertigpackungen aus zwei oder mehr nicht zum Einzelverkauf bestimmten Einzelpackungen gelten die im Anhang 3 aufgeführten Nennfüllmengen für die Fertigpackung.

Amendment history
  • In Kraft seit 2009-04-21