Übereinkommen der Vereinten Nationen von · Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1978 über die Beförderung von Gütern auf See § 29 Übereinkommen der Vereinten Nationen vonVorbehalte Artikel 29 In forceOfficial text Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Previous · § 28 Contents § 30 · Next →