Luftverkehrsabkommen (Ukraine) · Luftverkehrsabkommen (Ukraine)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Ukraine)
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ukraine
StF: BGBl. Nr. 2/1995
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Ukraine,
In der Folge in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949 , zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983
Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens wurde am 17. Juni bzw. 11. Oktober 1994 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 19 mit 1. Dezember 1994 in Kraft getreten.