Luftverkehrsabkommen (Macau) · Luftverkehrsabkommen (Macau)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Macau)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON MACAU
StF: BGBl. Nr. 741/1995
BGBl. III Nr. 114/2000
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Macau, letztere mit Genehmigung der zuständigen höchsten Behörde der Republik Portugal und mit Zustimmung der Regierung der Volksrepublik China,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen Österreich und Macau und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 20 des Abkommens wurden am 16. November 1994 bzw. 14. September 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 mit 1. November 1995 in Kraft.