Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Schifffahrt – Seerechtsübereinkommen · Schifffahrt – Seerechtsübereinkommen

§ 264 Schifffahrt – SeerechtsübereinkommenBeilegung von Streitigkeiten

ABSCHNITT 6. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN UND EINSTWEILIGE MASSNAHMEN Artikel 264

In forceOfficial text

Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung der Bestimmungen dieses Übereinkommens über die wissenschaftliche Meeresforschung werden in Übereinstimmung mit Teil XV Abschnitte 2 und 3 beigelegt.