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Luftverkehrsabkommen (Malediven) · Luftverkehrsabkommen (Malediven)

§ 19 Luftverkehrsabkommen (Malediven)Inkrafttreten

Artikel 19

In forceOfficial text

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Male am 4. Februar 1997 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.