Kühlgeräte-Energieeffizienzverordnung · Kühlgeräte-Energieeffizienzverordnung
§ 4 Kühlgeräte-EnergieeffizienzverordnungKonformitätsbewertung
Die auf Kühl- und Gefriergeräte anzuwendenden Verfahren der Konformitätsbewertung und die Pflichten hinsichtlich der Durchführung der Konformitätsbewertung und der Anbringung der CE-Kennzeichnung sind in Anhang II festgelegt.