FSG-DV · Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung
§ 4 FSG-DVKostenbeitrag
1. Abschnitt Merkmale und Eintragungen in den Führerschein
Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 16 Euro an die Behörde zu leisten.
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- In Kraft seit 2024-08-01