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Luftverkehrsabkommen (Litauen) · Luftverkehrsabkommen (Litauen)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Litauen)

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LUFTVERKEHRSABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen

StF: BGBl. III Nr. 4/1997

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Litauen,

In der Folge in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

Die Mitteilungen gemäß Art. 19 des Abkommens wurden am 31. Oktober bzw. 27. November 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. Jänner 1997 in Kraft.