Medizinische Versorgung an Bord von Sees · Medizinische Versorgung an Bord von Seeschiffen
§ 1 Medizinische Versorgung an Bord von SeesGeltungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für österreichische Seeschiffe, ausgenommen Jachten. Die Seeschiffe werden in drei Kategorien eingeteilt; die Einteilung ergibt sich aus Anlage 1.