Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Medizinische Versorgung an Bord von Sees · Medizinische Versorgung an Bord von Seeschiffen

§ 12 Medizinische Versorgung an Bord von SeesFunkärztliche Beratung

In forceOfficial text

Zur Sicherstellung einer besseren Notfallbehandlung hat sich auf österreichischen Seeschiffen mit mehr als 500 BRZ ein Verzeichnis an Bord zu befinden, aus dem die bestehenden Zentren für funkärztliche Beratung und die bestehenden Koordinierungszentren für Rettungsmaßnahmen ersichtlich sind.