Luftverkehrsabkommen (Slowakei) · Luftverkehrsabkommen (Slowakei)
§ 17 Luftverkehrsabkommen (Slowakei)Registrierung
Artikel 17
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.