§ 31 AFVBewilligungsverfahren für Bakensender
Abschnitt 5 Sonderbestimmungen für Bakensender
Dem Antrag ist eine technische Beschreibung des Bakensenders sowie ein technisches Zusatzblatt anzuschließen, aus welchem die zu übertragenden Informationen sowie die nachstehenden Daten hervorgehen:
Standort
Geographische Koordinaten, auf Sekunden genau (WGS84)
Sendefrequenz (MHz)/Kanalbezeichnung
Sendeleistung/Strahlungsleistung (W)
Fernsteuer-Empfänger: Frequenz
Amendment history
- In Kraft seit 2008-11-13