§ 0 Doppelbesteuerung – Erbschafts- und Sche
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungssteuern
StF: BGBl. III Nr. 17/2000 (NR: GP XX RV 665 AB 1246 S. 130. BR: AB 5700 S. 642. )
Die Republik Österreich und die Tschechische Republik, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungssteuern abzuschließen,
HABEN FOLGENDES vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. Dezember 1999 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 mit 1. März 2000 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.