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Vorrechte und Befreiungen der Europäisch · Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten

§ 0 Vorrechte und Befreiungen der Europäisch

In forceOfficial text

Die Vereinbarung findet mit 1. Jänner 1995 Anwendung (vgl. Art. 6).

Vereinbarung über die Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

StF: BGBl. III Nr. 24/2000

Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften *) vom 8. April 1965 erfordert die Zusammenarbeit der Institutionen der Gemeinschaften und der verantwortlichen Behörden der Mitgliedstaaten.

Die Österreichische Bundesregierung und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften sind wie folgt übereingekommen:

___________________

*) ABl. 1967 Nr. 152/13 in der geltenden Fassung

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 mit 9. Februar 2000 in Kraft.