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Schiffahrt – Regeln zur Verhütung von Zu · Schiffahrt – Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See – Regeln

§ 31 Schiffahrt – Regeln zur Verhütung von ZuWasserflugzeuge

Regel 31

In forceOfficial text

Kann ein Wasserflugzeug keine Lichter oder Signalkörper führen, deren Eigenschaften oder Anordnung den Regeln dieses Teiles entsprechen, so muß es Lichter und Signalkörper führen, deren Eigenschaften und Anordnung möglichst ähnlich sind.