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Durchführung des Ersten Rückstellungsges · Durchführung des Ersten Rückstellungsgesetzes

§ 0 Durchführung des Ersten Rückstellungsges

In forceOfficial text

Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 15. September 1946 zur Durchführung des Ersten Rückstellungsgesetzes.

StF: BGBl. Nr. 167/1946

Auf Grund des § 7 des Bundesgesetzes vom 26. Juli 1946, B. G. Bl. Nr. 156, über die Rückstellung entzogener Vermögen, die sich in Verwaltung des Bundes oder der Bundesländer befinden (Erstes Rückstellungsgesetz) - im folgenden kurz Gesetz genannt - wird einvernehmlich mit den beteiligten Bundesministerien verordnet: