Drittes Rückstellungsgesetz · Drittes Rückstellungsgesetz
§ 11 Drittes Rückstellungsgesetz
Die Bestimmungen des § 10 sind sinngemäß auf dingliche Rechte an beweglichen Sachen und Rechten anzuwenden.
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Die Bestimmungen des § 10 sind sinngemäß auf dingliche Rechte an beweglichen Sachen und Rechten anzuwenden.