Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

AM-VO · Arbeitsmittelverordnung

§ 1 AM-VOAnwendungsbereich

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

(1) Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, auswärtige Arbeitsstellen und Baustellen, die unter das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) fallen.

(2) Der 4. Abschnitt ist nicht anzuwenden auf Arbeitsmittel, die nach den im Anhang A angeführten Vorschriften in Verkehr gebracht wurden oder nach den im Anhang B angeführten Vorschriften aufgestellt wurden oder betrieben werden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2010-02-01