Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse · Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse
§ 1 Schiedsgerichtsordnung der Wiener BörseAllgemeine Zuständigkeit
I. Zuständigkeit römisch eins. Zuständigkeit
An der Wiener Börse besteht ein Schiedsgericht der Wertpapierbörse und ein solches der Warenbörse. Die Zuständigkeit des einen oder des anderen bestimmt sich nach dem Gegenstand des Geschäftes, aus dem eine Streitigkeit entsteht (§ 1 BörseG, BGBl. Nr. 555/1989 , idgF).