§ 1 Akademischer Grad „Master of Advanced St
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Public Health – Öffentlicher Gesundheitsdienst“ der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Public Health – Öffentliches Gesundheitswesen)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.