§ 0 Auflassung mehrerer Abschnitte von Bunde
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in der Steiermark
StF: BGBl. II Nr. 256/2000
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999 , wird verordnet:
Refers to
- Auflassung mehrerer Abschnitte von Bunde Art. 4