Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungar · Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungarn)

§ 12 Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungar

Statistiken

In forceOfficial text

Die zuständigen Träger haben der für sie in Betracht kommenden Verbindungsstelle eine jährlich zu erstellende Statistik über die in den anderen Vertragsstaat nach Artikel 11 gezahlten Renten zu übermitteln. Diese Statistiken sind von den Verbindungsstellen auszutauschen.