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KIT · Koordinationskommission für Informationstechnik

§ 15 KITBefangenheit

III. Verfahren römisch drei. Verfahren

In forceOfficial text

(1) Ein Mitglied (Ersatzmitglied) der Kommission ist ausgeschlossen, wenn

1. es selbst Beteiligter ist,

2. ihm aus der Ausübung seiner Tätigkeit ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil entstehen könnte oder

3. es Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs der Institution ist, die Gegenstand der Beratung der Kommission ist.

(2) Wird das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes im Sinne des Abs. 1 behauptet, so entscheidet die Kommission mit Stimmenmehrheit, ob ein Ausschließungsgrund vorliegt oder nicht.