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FeZG · Fernsprechentgeltzuschussgesetz

§ 8 FeZGEnde der Zuschussleistung

In forceOfficial text

Der Anspruch auf Zuschussleistung erlischt durch:

1. Ablauf des Zuschusszeitraums;

2. Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Fernsprechanschlusses;

3. Entziehung der Zuschussleistung;

4. Verzicht;

5. Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der begünstigten Person oder Institution;

6. missbräuchliche Weitergabe des Anschlusses an Dritte.