Soziale Sicherheit – Durchführung (Polen · Soziale Sicherheit – Durchführung (Polen)
§ 9 Soziale Sicherheit – Durchführung (Polen
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 14 Absatz 1 des Abkommens sind die Artikel 6 und 7 entsprechend anzuwenden.