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Rückübernahmeabkommen (Schweiz, Liechten · Rückübernahmeabkommen (Schweiz, Liechtenstein)

§ 3 Rückübernahmeabkommen (Schweiz, Liechten

Artikel 3

In forceOfficial text

Bei der Übergabe einer Person, die wegen ihres Alters, Gesundheitszustandes oder aus anderen schwerwiegenden Gründen besonderer Pflege bedarf oder bei der besondere Schutz- oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, einigen sich die Vertragsparteien vorher über den Ort und die Zeit der Übergabe. Die Übergabe erfolgt möglichst rasch.